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Website-Check für Internetseiten
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Website-Check für Internetseiten
Website-Check erstmalig bestanden: 28.10.2019
Website-Check läuft ab: 05.10.2020
Seitenbetreiber i.S.d. § 5 TMG
Telefon:
E-Mail:
Was wurde geprüft?
Der Website-Check für Internetseiten umfasst die Erstellung der folgenden Rechtstexte:
- Anbieterkennzeichnung / Impressum
- DSGVO-konforme Datenschutzerklärung
Darüber hinaus wurde die Internetseite anwaltlich geprüft.
Die Prüfung erfolgte ausschließlich auf Basis deutschen Rechts.
Eigene Website-Check Prüfung erhalten.
Mit unseren Website-Checks haben wir sicherlich die passende Lösung für Sie. Egal ob Sie eine Anbieterkennzeichnung (Impressum) und eine Datenschutzerklärung für eine reine Firmenwebsite oder AGB für einen Online-Shop benötigen, zusammen mit der IT-Recht Kanzlei DURY und uns sind Sie auf der sicheren Seite.